Kostenloses Online-Seminar "Dem Süßen auf der Spur: Zucker, Süßungsmittel und Zuckeralternativen" am 10. Februar um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Papierentsorger erkennt die Rechtswidrigkeit seiner AGB an

Stand:
LG Dortmund, Urteil vom 30.06.2023 (Az. 25 O 121 / 23)

Die Remondis SE hat in ihren AGB bezüglich der Leerung von Papiertonne privater Haushalte rechtswidrige Klauseln verwendet.
Off

Jeder Unternehmer hat sich bei der Aufstellung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Gesetz zu achten. Die Verbraucher:innen dürfen nicht unangemessen benachteiligt werden. So hat Remondis z. B. die Frist in der ein Schaden angezeigt werden muss zu stark verkürzt. Vertragsänderungen sollten nur schriftlich möglich sein und ein Haftung aus Schadensersatz auch ohne den Nachweis der Schuld den Verbraucher:innen auferlegt werden können, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Solche Klauseln, die Verbraucher:innen benachteiligen, dürfen nicht verwendet werden und sind unwirksam. Das heißt, der Unternehmer darf und kann sich nicht (mehr) darauf berufen.

Wir haben gegen die Remondis SE eine Abmahnung auf den Weg gebracht. Remondis hat sich uneinsichtig gezeigt und hat uns gegen über keine Unterlassungserklärung abgeben wollen. Daraufhin haben wir am Landgericht Dortmund Klage eingereicht. Erst dann hat sich die Firma eines Besseren besonnen und die Klage anerkannt, so dass ein Anerkenntnisurteil erlassen werden konnte.

Wenn Sie das Gefühl haben, die AGB eines Händlers könnte Sie benachteiligen, können Sie uns gerne kontaktieren. Denn eine rechtswidrige Klausel ist unwirksam und hat keinen Einfluss auf den Vertrag.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Dortmund vom 30.6.2023 (Az. 25 O 121 / 23)

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Inventur im Onlineshop (1/4)

Manipulative Klickstrecken, unseriöse Nutzerwertungen, Ramsch aus "China-Shops" und verlockende App Games um Bonuspunkte und Rabatte in Onlineshops. Die zweite Staffel unserer Podcastreihe "dürfen die das?" beginnt mit einer Bestandsaufnahme zum Verbraucherschutz im E-Commerce im Jahr 2026.
Schmuckbild

Keine Gewährleistung bei Rabatt?

Ein Möbelhändler versuchte das Recht auf Gewährleistung unter anderem für reduzierte Waren und Ausstellungsstücke in seinen Geschäftsbedingungen auszuschließen. Doch das ist nicht erlaubt.
Junge Frau sitzt vor einem Laptop und macht sich Notizen

Kostenlose Online Seminare: Programm mit über 60 Vorträgen veröffentlicht

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat ihr neues Online-Seminarprogramm bis Juli 2026 veröffentlicht.
Microsoft Touchscreen

Verbraucherrechte gelten auch für Big-Tech-Unternehmen

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg setzt sich gegen Microsoft und Starlink durch
Gentechniker hält ein Schild mit der Aufschrift CRISPR/Cas9 in die Kamera.

Gentechnik - neue Regelungen, weniger Transparenz

Neue gentechnische Verfahren unterliegen derzeit noch dem Gentechnikgesetz. Auf EU Ebene wurde jedoch eine neue Regelung beschlossen. Sollte diese in Kraft treten, würden künftig viele Pflanzen – und damit auch zahlreiche Lebensmittel – nicht mehr unter das Gentechnikrecht fallen.