Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Papierentsorger erkennt die Rechtswidrigkeit seiner AGB an

Stand:
LG Dortmund, Urteil vom 30.06.2023 (Az. 25 O 121 / 23)

Die Remondis SE hat in ihren AGB bezüglich der Leerung von Papiertonne privater Haushalte rechtswidrige Klauseln verwendet.
Off

Jeder Unternehmer hat sich bei der Aufstellung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Gesetz zu achten. Die Verbraucher:innen dürfen nicht unangemessen benachteiligt werden. So hat Remondis z. B. die Frist in der ein Schaden angezeigt werden muss zu stark verkürzt. Vertragsänderungen sollten nur schriftlich möglich sein und ein Haftung aus Schadensersatz auch ohne den Nachweis der Schuld den Verbraucher:innen auferlegt werden können, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Solche Klauseln, die Verbraucher:innen benachteiligen, dürfen nicht verwendet werden und sind unwirksam. Das heißt, der Unternehmer darf und kann sich nicht (mehr) darauf berufen.

Wir haben gegen die Remondis SE eine Abmahnung auf den Weg gebracht. Remondis hat sich uneinsichtig gezeigt und hat uns gegen über keine Unterlassungserklärung abgeben wollen. Daraufhin haben wir am Landgericht Dortmund Klage eingereicht. Erst dann hat sich die Firma eines Besseren besonnen und die Klage anerkannt, so dass ein Anerkenntnisurteil erlassen werden konnte.

Wenn Sie das Gefühl haben, die AGB eines Händlers könnte Sie benachteiligen, können Sie uns gerne kontaktieren. Denn eine rechtswidrige Klausel ist unwirksam und hat keinen Einfluss auf den Vertrag.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Dortmund vom 30.6.2023 (Az. 25 O 121 / 23)

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.
Mensch hält Vignette für Österreichische Autobahn in der Hand

Achtung, falsche Vignetten! So erkennen Sie Betrug

Verbraucher:innen tappen beim Onlinekauf von Vignetten für Autobahnen in Österreich in eine Betrugsfalle. Lesen Sie hier, worauf Sie beim Vignettenkauf achten sollten.