Kostenloses Online-Seminar "Sonnige Zukunft: Betriebsmodelle für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern" am 15. August um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Papierentsorger erkennt die Rechtswidrigkeit seiner AGB an

Stand:
LG Dortmund, Urteil vom 30.06.2023 (Az. 25 O 121 / 23)

Die Remondis SE hat in ihren AGB bezüglich der Leerung von Papiertonne privater Haushalte rechtswidrige Klauseln verwendet.
Off

Jeder Unternehmer hat sich bei der Aufstellung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Gesetz zu achten. Die Verbraucher:innen dürfen nicht unangemessen benachteiligt werden. So hat Remondis z. B. die Frist in der ein Schaden angezeigt werden muss zu stark verkürzt. Vertragsänderungen sollten nur schriftlich möglich sein und ein Haftung aus Schadensersatz auch ohne den Nachweis der Schuld den Verbraucher:innen auferlegt werden können, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Solche Klauseln, die Verbraucher:innen benachteiligen, dürfen nicht verwendet werden und sind unwirksam. Das heißt, der Unternehmer darf und kann sich nicht (mehr) darauf berufen.

Wir haben gegen die Remondis SE eine Abmahnung auf den Weg gebracht. Remondis hat sich uneinsichtig gezeigt und hat uns gegen über keine Unterlassungserklärung abgeben wollen. Daraufhin haben wir am Landgericht Dortmund Klage eingereicht. Erst dann hat sich die Firma eines Besseren besonnen und die Klage anerkannt, so dass ein Anerkenntnisurteil erlassen werden konnte.

Wenn Sie das Gefühl haben, die AGB eines Händlers könnte Sie benachteiligen, können Sie uns gerne kontaktieren. Denn eine rechtswidrige Klausel ist unwirksam und hat keinen Einfluss auf den Vertrag.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Dortmund vom 30.6.2023 (Az. 25 O 121 / 23)

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Irreführende Blickfangwerbung „20%² auf alle Ostersüßwaren“

Die Ankündigung „20%² auf alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert“ ist eine „dreiste“ Lüge, wenn in der Fußnote zu ² im Prospekt bestimmte Ostersüßwaren ausgenommen werden.
digitaler Stromzähler

Dynamische Stromtarife

Dynamische Stromtarife müssen ab 2025 von allen Energieversorgern angeboten werden. Einige Energieversorger bieten diese Tarife bereits an.
digitaler Stromzähler

Der schlaue Zähler: Moderne Messeinrichtung

Die Tage der analogen Stromzähler sind gezählt. Bis 2032 werden alle Haushalte in Deutschland mit neuen digitalen Stromzählern ausgestattet – mit sogenannten modernen Messeinrichtungen (mME). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt die wichtigsten Fakten.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.