Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Unzulässige Klauseln in Heizungsbau-Verträgen

Stand:
Die Thermondo GmbH hat in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Verträge über die Errichtung und den Betrieb einer Heizungsanlage und/oder einer Solarthermie-Anlage sowie eines Wasserspeichers rechtswidrige Klauseln verwendet.
Off

Inhaltlich umfassten die angegriffenen Klauseln unter anderem eine Berechtigung für die Thermondo GmbH, ein außerordentliches Kündigungsrecht auszuüben, sofern der Kunde bereits mit dem Ausbau der alten Heizungsanlage begonnen hat.

Weiter beanstandet wurden:

  • Eine Klausel, nach welcher die Thermondo GmbH eine geschuldet Nacherfüllung von der Zahlung des fälligen Entgeltes abhängig machen konnte.
  • Eine Klausel, nach welcher sich die monatliche Vollservice-Rate zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer versteht
  • Eine Klausel, nach welcher sich der Kunde verpflichtet, seinen Wärmebedarf ganzjährig ausschließlich von der Beklagten zu beziehen

 

Die Verbraucherzentrale hat gegenüber Thermondo aufgrund der Verwendung der unzulässigen Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Abmahnung ausgesprochen. Die Verwendung der rechtswidrigen Klauseln gegenüber Verbrauchern oder das Berufen auf diese unzulässigen Klauseln wurde beanstandet. Da eine außergerichtliche Lösung nicht möglich war, hat die Verbraucherzentrale Unterlassungsklage beim zuständigen Landgericht Berlin II erhoben. Die Beklagte hat nach Erhebung der Klage den Klaganspruch anerkannt, so dass das Landgericht ohne mündliche Verhandlung Anerkenntnisurteil erlassen hat.


Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Berlin II von 17.01.2024, Az. 15 O 483/23

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Mensch hält Vignette für Österreichische Autobahn in der Hand

Achtung, falsche Vignetten! So erkennen Sie Betrug

Verbraucher:innen tappen beim Onlinekauf von Vignetten für Autobahnen in Österreich in eine Betrugsfalle. Lesen Sie hier, worauf Sie beim Vignettenkauf achten sollten.