Kostenloses Online-Seminar "Berufsunfähigkeitsversicherung“ am 22. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Wer ist Verbraucher:in?

Stand:
Landgericht Rottweil, Urteil vom 08.12.2022, 4 O 13/22

Die Definition einer Verbraucher:in muss sich an der aktuellen Fassung des Gesetzes orientieren und kann nicht zum Nachteil der Verbraucher:innen eingeschränkt werden.
Off

Die Betreiberin von „Lorettas Nudelparadies“ hat in ihren vorformulierten allgemeinen Geschäftsbedingungen Verbraucher:innen festgelegt als diejenigen Personen, die ein Geschäft abschließen, das nicht ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dies entspricht nicht dem aktuellen Verbraucherbegriff. Nach § 13 BGB sind Verbraucher auch Personen, die ein Geschäft zu Zwecken abschließen, das überwiegend nicht der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. In der gewählten Definition der Anbieterin war eine Verkürzung des Verbraucherbegriffes und damit auch der verbraucherschützenden Gesetze zu sehen. Aufgrund der eingeschränkten Definition von Verbraucher:innen besteht unter anderem die Gefahr, dass Verbraucher:innen ihr Widerrufsrecht nicht wahrnehmen, da bei ihnen, aufgrund der Klausel, der Eindruck entstehen kann, dass sie keine Verbraucher:innen sind.

Die Anbieterin hat nach der Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgegeben, deshalb haben wir am 01.03.2022 Klage vor dem Landgericht Rottweil erhoben. Das Landgericht urteilte zugunsten der Verbraucherzentrale. Die Beklagte darf die beanstandete Klausel oder eine inhaltsgleiche Klausel nicht mehr im Zusammenhang mit Verbrauchsgüterkaufverträgen im Fernabsatz nutzen oder sich auf diese Klausel berufen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Rottweil vom 8.12.2022,  (Az. 4 O 13/22)

Schmuckbild

Frische Luft und warme Räume: So heizen und lüften Sie richtig

Gerade in der kalten Jahreszeit verbringen viele Menschen mehr Zeit zu Hause. Doch wie bleibt es warm, trocken und angenehm in den eigenen vier Wänden – ohne unnötig Energie zu verschwenden? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden Württemberg gibt praktische Tipps, wie Verbraucher:innen im Alltag einfach und effizient Heizen.
Schmuckbild

Gewährleistung gilt auch für Schnäppchen

Ein Möbelhändler verweigerte das Recht auf Gewährleistung für ein reduziertes Produkt – zu Unrecht.
Schmuckbild

Neues Abo statt Kündigung

Eine Verbraucherin wollte mit Hilfe eines Service-Anbieters ein Abo kündigen. Doch der Anbieter kündigte den Vertrag nicht, sondern schob ihr ein weiteres Abo unter.
Jemand schließt ein Bankschließfach auf

Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen: Wer haftet für mein Schließfach?

Nach dem Einbruch in der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer sorgen sich viele Betroffene um Ersatz für ihre Verluste. Und auch generell wirft das Geschehen die Frage auf, wann Banken oder Versicherungen in solchen Fällen haften.
Gemüse auf einem Teller

So energiereich ist To-go-Essen

Verbraucherzentralen auf der Grünen Woche in Berlin