Kostenloses Online-Seminar "Meine Rechte bei Weihnachtseinkäufen“ am 4. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Wer ist Verbraucher:in?

Stand:
Landgericht Rottweil, Urteil vom 08.12.2022, 4 O 13/22

Die Definition einer Verbraucher:in muss sich an der aktuellen Fassung des Gesetzes orientieren und kann nicht zum Nachteil der Verbraucher:innen eingeschränkt werden.
Off

Die Betreiberin von „Lorettas Nudelparadies“ hat in ihren vorformulierten allgemeinen Geschäftsbedingungen Verbraucher:innen festgelegt als diejenigen Personen, die ein Geschäft abschließen, das nicht ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dies entspricht nicht dem aktuellen Verbraucherbegriff. Nach § 13 BGB sind Verbraucher auch Personen, die ein Geschäft zu Zwecken abschließen, das überwiegend nicht der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. In der gewählten Definition der Anbieterin war eine Verkürzung des Verbraucherbegriffes und damit auch der verbraucherschützenden Gesetze zu sehen. Aufgrund der eingeschränkten Definition von Verbraucher:innen besteht unter anderem die Gefahr, dass Verbraucher:innen ihr Widerrufsrecht nicht wahrnehmen, da bei ihnen, aufgrund der Klausel, der Eindruck entstehen kann, dass sie keine Verbraucher:innen sind.

Die Anbieterin hat nach der Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgegeben, deshalb haben wir am 01.03.2022 Klage vor dem Landgericht Rottweil erhoben. Das Landgericht urteilte zugunsten der Verbraucherzentrale. Die Beklagte darf die beanstandete Klausel oder eine inhaltsgleiche Klausel nicht mehr im Zusammenhang mit Verbrauchsgüterkaufverträgen im Fernabsatz nutzen oder sich auf diese Klausel berufen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Rottweil vom 8.12.2022,  (Az. 4 O 13/22)

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln
Junger Mann sitzt mit Laptop auf dem Sofa

Umfrage: Jede:r Zehnte ohne private Haftpflicht-Versicherung

Neuer Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen hilft,
Lücken bei wichtigem Schutz zu erkennen
vhs-Lernpotal auf einem Laptop

Sicherheit beim Online-Kauf – Verbraucherrechte leicht erklärt

Deutscher Volkshochschul-Verband und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg veröffentlichen gemeinsam niedrigschwelliges Bildungsangebot