Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 11. Juni um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Wer ist Verbraucher:in?

Stand:
Landgericht Rottweil, Urteil vom 08.12.2022, 4 O 13/22

Die Definition einer Verbraucher:in muss sich an der aktuellen Fassung des Gesetzes orientieren und kann nicht zum Nachteil der Verbraucher:innen eingeschränkt werden.
Off

Die Betreiberin von „Lorettas Nudelparadies“ hat in ihren vorformulierten allgemeinen Geschäftsbedingungen Verbraucher:innen festgelegt als diejenigen Personen, die ein Geschäft abschließen, das nicht ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dies entspricht nicht dem aktuellen Verbraucherbegriff. Nach § 13 BGB sind Verbraucher auch Personen, die ein Geschäft zu Zwecken abschließen, das überwiegend nicht der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. In der gewählten Definition der Anbieterin war eine Verkürzung des Verbraucherbegriffes und damit auch der verbraucherschützenden Gesetze zu sehen. Aufgrund der eingeschränkten Definition von Verbraucher:innen besteht unter anderem die Gefahr, dass Verbraucher:innen ihr Widerrufsrecht nicht wahrnehmen, da bei ihnen, aufgrund der Klausel, der Eindruck entstehen kann, dass sie keine Verbraucher:innen sind.

Die Anbieterin hat nach der Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgegeben, deshalb haben wir am 01.03.2022 Klage vor dem Landgericht Rottweil erhoben. Das Landgericht urteilte zugunsten der Verbraucherzentrale. Die Beklagte darf die beanstandete Klausel oder eine inhaltsgleiche Klausel nicht mehr im Zusammenhang mit Verbrauchsgüterkaufverträgen im Fernabsatz nutzen oder sich auf diese Klausel berufen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Rottweil vom 8.12.2022,  (Az. 4 O 13/22)

Jemand betätigt einen Lichtschalter.

Wenn das Licht ausgeht: Neue Regelung erhöht Risiko von Stromsperren

Mehr Haushalte in Deutschland sind von Strom- und Gassperren bedroht. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beobachtet seit Monaten eine steigende Zahl an Beschwerden über angedrohte oder bereits vollzogene Energiesperren. Grund dafür ist eine neue Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Seit Dezember 2025 dürfen nicht mehr nur Grundversorger, sondern auch sogenannte Sondervertragsanbieter Stromanschlüsse sperren.
Bundespreis der Stiftung Verbraucherschutz: Ein rote Figürchen, das die Arme wegstreckt und auf einem Holzsockel befestigt ist

Bundespreis Verbraucherschutz 2026: Jetzt mit abstimmen!

Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz würdigt Menschen, Projekte und Initiativen, die sich für die Rechte von Verbraucher:innen einsetzen. 2026 vergibt die Stiftung zum achten Mal den Bundespreis Verbraucherschutz. Wer ist Ihr:e Held:in des Verbraucherschutzes? Stimmen Sie jetzt mit ab!
Schmuckbild

Höhere Abschläge vom Energieanbieter? Jetzt genau prüfen!

Viele Strom- und Gaskund:innen erhalten derzeit Post von ihrem Energieanbieter: Die monatlichen Abschläge sollen erhöht werden – häufig mit Verweis auf gestiegene Beschaffungskosten oder angeblich höheren Verbrauch. Doch nicht jede Erhöhung ist rechtmäßig, wie die Erfahrung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt.
Eine junge Frau sitzt wegen einer Stromsperre bei Kerzenlicht im Dunkeln

Wenn das Licht ausgeht – Stromsperren vermeiden

Was passiert genau bei einer Stromsperre? Wann dürfen Stromanbieter mir den Strom abklemmen und wie werde ich davor gewarnt? Und am wichtigsten: Wie kann ich verhindern, dass es zu einer Stromsperre kommt?
Solaranlage auf einem Dach

Photovoltaik: So geht es nach 20 Jahren weiter

Viele Anlagen verlieren die Förderung – warum sich der Weiterbetrieb oft trotzdem lohnt