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Wer ist Verbraucher:in?

Stand:
Landgericht Rottweil, Urteil vom 08.12.2022, 4 O 13/22

Die Definition einer Verbraucher:in muss sich an der aktuellen Fassung des Gesetzes orientieren und kann nicht zum Nachteil der Verbraucher:innen eingeschränkt werden.
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Die Betreiberin von „Lorettas Nudelparadies“ hat in ihren vorformulierten allgemeinen Geschäftsbedingungen Verbraucher:innen festgelegt als diejenigen Personen, die ein Geschäft abschließen, das nicht ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dies entspricht nicht dem aktuellen Verbraucherbegriff. Nach § 13 BGB sind Verbraucher auch Personen, die ein Geschäft zu Zwecken abschließen, das überwiegend nicht der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. In der gewählten Definition der Anbieterin war eine Verkürzung des Verbraucherbegriffes und damit auch der verbraucherschützenden Gesetze zu sehen. Aufgrund der eingeschränkten Definition von Verbraucher:innen besteht unter anderem die Gefahr, dass Verbraucher:innen ihr Widerrufsrecht nicht wahrnehmen, da bei ihnen, aufgrund der Klausel, der Eindruck entstehen kann, dass sie keine Verbraucher:innen sind.

Die Anbieterin hat nach der Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgegeben, deshalb haben wir am 01.03.2022 Klage vor dem Landgericht Rottweil erhoben. Das Landgericht urteilte zugunsten der Verbraucherzentrale. Die Beklagte darf die beanstandete Klausel oder eine inhaltsgleiche Klausel nicht mehr im Zusammenhang mit Verbrauchsgüterkaufverträgen im Fernabsatz nutzen oder sich auf diese Klausel berufen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Rottweil vom 8.12.2022,  (Az. 4 O 13/22)

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.