Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte sich in irreführender Weise als hoheitliche Stelle ausgibt, indem sie Zahlungsaufforderungen in Briefumschlägen verschickt, die mit der Bezeichnung einer Justizeinrichtung versehen sind.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte sich in irreführender Weise als hoheitliche Stelle ausgibt, indem sie Zahlungsaufforderungen in Briefumschlägen verschickt, die mit der Bezeichnung einer Justizeinrichtung versehen sind.