Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte sich in irreführender Weise als hoheitliche Stelle ausgibt, indem sie Zahlungsaufforderungen in Briefumschlägen verschickt, die mit der Bezeichnung einer Justizeinrichtung versehen sind.
Kostenloses Online-Seminar "Heizen mit Weitsicht: Warum jetzt die richtige Zeit für den Umstieg ist!" am 19. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte sich in irreführender Weise als hoheitliche Stelle ausgibt, indem sie Zahlungsaufforderungen in Briefumschlägen verschickt, die mit der Bezeichnung einer Justizeinrichtung versehen sind.