Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte sich in irreführender Weise als hoheitliche Stelle ausgibt, indem sie Zahlungsaufforderungen in Briefumschlägen verschickt, die mit der Bezeichnung einer Justizeinrichtung versehen sind.
Kostenloses Online-Seminar "Durstlöscher Wasser – Aus der Leitung oder aus der Flasche?“ am 24. Juli um 18 Uhr. Hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte sich in irreführender Weise als hoheitliche Stelle ausgibt, indem sie Zahlungsaufforderungen in Briefumschlägen verschickt, die mit der Bezeichnung einer Justizeinrichtung versehen sind.