Kostenloses Online-Seminar "Smart Surfer: Digitalisierung im Gesundheitswesen“ am 8. Oktober um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.
Irreführende Spitzenstellungswerbung - Anerkenntnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendete sich gegen eine irreführende Spitzenstellungswerbung der Beklagten auf deren Website mit der unwahren Angabe, bei der Beklagten handele es sich um den größten nicht-börsennotierten „Telekom“-Anbieter. Vor dem Landgericht Düsseldorf anerkannte die Beklagte den Unterlassungsanspruch, , so dass Anerkenntnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale erging.