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Klage gegen 1N Telecom GmbH, Verfahren III

Unzulässige pauschalierte Schadensersatzforderung
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
38 O 112/2024
Zuständiges Gericht
Landgericht Düsseldorf
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

1N Telecom GmbH
Prinzenallee 7
40549 Düsseldorf
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Standdatum

 

Die Klägerin beanstandet mit dieser Klage die unberechtigte Geltendmachung einer pauschalierten Schadensersatzforderung. Mit der Klageerweiterung begehrt die Klägerin über die Unterlassung für die Zukunft hinaus eine Beseitigung der bereits eingetretenen nachteiligen Folgen. Die Beseitigung der Störung, nämlich die Täuschung des Verbrauchers darüber, dass dieser aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten zur Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzanspruchs verpflichtet sei, kann nur durch eine Klarstellung erfolgen, dass die behauptete Zahlungsverpflichtung tatsächlich nicht besteht.