Das beantragt die Verbraucherzentrale:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern, die im Anschluss an einen mit der Beklagten im Fernabsatz geschlossenen entgeltpflichtigen Telefontarifvertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ihre Vertragserklärungen widerrufen haben, unter Bezugnahme auf den widerrufenen Vertrag („Forderung aus Dienstleistungsvertrag“) zu einer Zahlung auffordern zu lassen, wie geschehen gemäß Anlage K 3 bzw. Anlage K 4, Seiten 4 f., in den Vertragsverhältnissen der Beklagten mit den Verbrauchern […], und […].
Das Landgericht Düsseldorf hat die Beklagte mit Urteil vom 20.03.2026 (Az. 38 O 158/24) antragsgemäß verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte hat Berufung zum OLG Düsseldorf eingelegt.