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Klage gegen 1N Telecom, Verfahren IV

Unzulässige Zahlungsaufforderung trotz Widerruf des Vertrages / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
I-20 U 44/26
Zuständiges Gericht
OLG Düsseldorf
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

1N Telecom GmbH
Prinzenallee 7
40549 Düsseldorf
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Das beantragt die Verbraucherzentrale:

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern, die im Anschluss an einen mit der Beklagten im Fernabsatz geschlossenen entgeltpflichtigen Telefontarifvertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ihre Vertragserklärungen widerrufen haben, unter Bezugnahme auf den widerrufenen Vertrag („Forderung aus Dienstleistungsvertrag“) zu einer Zahlung auffordern zu lassen, wie geschehen gemäß Anlage K 3 bzw. Anlage K 4, Seiten 4 f., in den Vertragsverhältnissen der Beklagten mit den Verbrauchern […], und […].

Das Landgericht Düsseldorf hat die Beklagte mit Urteil vom 20.03.2026 (Az. 38 O 158/24) antragsgemäß verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte hat Berufung zum OLG Düsseldorf eingelegt.