Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in unzutreffender Weise eine Spitzenposition behauptet, über die sie nicht verfügt, um auf diese Weise Verbraucher:innen über ihre Marktstellung bzw. Zuverlässigkeit zu täuschen
Kostenloses Online-Seminar "ETF als Geldanlage und Altersvorsorge – warum ETFs die erste Wahl sind" am 11. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in unzutreffender Weise eine Spitzenposition behauptet, über die sie nicht verfügt, um auf diese Weise Verbraucher:innen über ihre Marktstellung bzw. Zuverlässigkeit zu täuschen