Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in unzutreffender Weise eine Spitzenposition behauptet, über die sie nicht verfügt, um auf diese Weise Verbraucher:innen über ihre Marktstellung bzw. Zuverlässigkeit zu täuschen
Kostenloses Online-Seminar "Nahrungsergänzung – gesünder leben durch Pillen und Pulver?" am 28. August um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in unzutreffender Weise eine Spitzenposition behauptet, über die sie nicht verfügt, um auf diese Weise Verbraucher:innen über ihre Marktstellung bzw. Zuverlässigkeit zu täuschen