Klage gegen 1N Telecom, Verfahren V

Spitzenstellungswerbung / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: I-20 U 43/26
Zuständiges Gericht: OLG Düsseldorf
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

1N Telecom GmbH
Prinzenallee 7
40549 Düsseldorf
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale:

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Internet gegenüber Verbrauchern mit der unzutreffenden Aussage zu werben, bei der Beklagten handele es sich mit über 100.000 Kunden um den „größten nicht-börsennotierten oder in öffentlicher Hand befindlichen Telekom-Anbieter in Deutschland“, wie geschehen gemäß Anlage K 2, Seite 2. 
 

Das Landgericht Düsseldorf hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Beklagte hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Berufung eingelegt.