Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in unzutreffender Weise eine Spitzenposition behauptet, über die sie nicht verfügt, um auf diese Weise Verbraucher:innen über ihre Marktstellung bzw. Zuverlässigkeit zu täuschen
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in unzutreffender Weise eine Spitzenposition behauptet, über die sie nicht verfügt, um auf diese Weise Verbraucher:innen über ihre Marktstellung bzw. Zuverlässigkeit zu täuschen