Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbrauchern Verträge unterschiebt, indem sie gegenüber Verbrauchern wahrheitswidrig behauptet, diese hätten einen „Anbieterwechselauftrag“ erteilt bzw. einen „Tarif“ bei der Beklagten beauftragt.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbrauchern Verträge unterschiebt, indem sie gegenüber Verbrauchern wahrheitswidrig behauptet, diese hätten einen „Anbieterwechselauftrag“ erteilt bzw. einen „Tarif“ bei der Beklagten beauftragt.