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Irreführung über Leistungsvoraussetzungen / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte mit irreführenden Angaben zu ihren Vertragsbedingungen Versicherungsansprüche eines Verbrauchers leugnet.
Das Landgericht München I (Az. 1 HK O 5245/24) hat der Verbraucherzentrale Recht gegeben und den Anbieter auf Unterlassung verurteilt. Eine Klausel, wonach ein Versicherungsschutz nur bei Bezahlung einer Pauschalreise mindestens in Höhe von 50 Prozent des Gesamtpreises mit der ADAC Kreditkarte besteht, ist intransparent und daher unzulässig.