Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte vor Abschluss eines Versicherungsvertrags im Fernabsatzweg von Verbrauchern in nicht gesetzeskonformer Weise Beratungsverzichtserklärung einholt.
Kostenloses Online-Seminar "Nahrungsergänzung – gesünder leben durch Pillen und Pulver?“ am 19. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte vor Abschluss eines Versicherungsvertrags im Fernabsatzweg von Verbrauchern in nicht gesetzeskonformer Weise Beratungsverzichtserklärung einholt.