Klage gegen ADAC Zuhause Versicherung, Verfahren III
Beratung bei Versicherungsverträgen / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher unzureichend zu deren Wünschen und Bedürfnissen befragt und belehrt. Außerdem greift die Klägerin an, dass die Beklagte formularvertraglich zu ihren Gunsten beweisrelevante Tatsachen vom Verbraucher bestätigen lässt.
Vor dem Landgericht München I (Az. 4 HK O 13435/24) wurde die Beklagte hinsichtlich der formularvertraglichen Bestätigung zur Unterlassung verurteilt. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.