Kostenloses Online-Seminar "Digitale Vorsorge: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie" am 4., 5. oder 6. November, jeweils um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.
Bewerbung eines Angebotes als „kostenlos“, obwohl die Dienstleistung kostenpflichtig ist / Anerkenntnisurteil gegen den Anbieter ergangen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für den Bezug von Dienstleistungen wahrheitswidrig damit wirbt, diese „kostenlos“ erhalten zu können. Darüber hinaus bean-standet sie irreführende bzw. intransparente Angaben bei der Andienung kostenpflichtiger Anlageberatungsleistungen.
Der Anbieter hat den Anspruch vor Gericht anerkannt, weshalb Anerkenntnisurteil ergangen ist (Az. 1 HK O 819/24).