Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Werbe-E-Mails an Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung übersendet (Spam).
Gegen den Anbieter ist antragsgemäß Versäumnisurteil ergangen.
Kostenloses Online-Seminar "Nahrungsergänzung – gesünder leben durch Pillen und Pulver?“ am 27. März um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Werbe-E-Mails an Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung übersendet (Spam).
Gegen den Anbieter ist antragsgemäß Versäumnisurteil ergangen.