Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Werbe-E-Mails an Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung übersendet (Spam).
Gegen den Anbieter ist antragsgemäß Versäumnisurteil ergangen (Az.1 HK O 1147/24).
Kostenloses Online-Seminar "Heizen mit Weitsicht: Warum jetzt die richtige Zeit für den Umstieg ist!" am 19. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Werbe-E-Mails an Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung übersendet (Spam).
Gegen den Anbieter ist antragsgemäß Versäumnisurteil ergangen (Az.1 HK O 1147/24).