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Irreführende Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels. Behauptung einer angeblich drastischen Gewichtsreduzierung innerhalb bestimmter Zeit bei der Einnahme eines Nahrungsergänzungsmittels. Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels ohne Angabe gesetzlich vorgeschriebener Pflichtinformationen.
Die Klägerin wendet sich gegen eine irreführende und darüber hinaus gesundheitsgefährdende Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels, mit dem eine drastische, unter Umständen lebensgefährliche Gewichtsabnahme ermöglicht werden soll. Darüber hinaus beanstandet die Klägerin die Verletzung lebensmittelrechtlicher Pflichtinformationen sowie fernabsatzrechtlicher Verbraucherschutzvorschriften und eine intransparente Werbung mit Kundenbewertungen.