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Werbung für Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen Angaben / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich gegen die Werbung mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben für ein Lebensmittel in einer Zeitschrift.
Gegen den Anbieter ist antragsgemäß ein Versäumnisurteil (Az. 34 O 35/24 KfH) ergangen. Hiergegen hat der Anbieter Einspruch eingelegt. Das Verfahren wird nunmehr unter dem Az. 36 O 9/25 KfH geführt.