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Zusendung unbestellter Ware und Aufforderung, diese zu bezahlen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbrauchern Ware mit der Aufforderung zur Zahlung zusendet, obwohl der Verbraucher die Ware nicht bestellt hat, sowie dagegen, dass die Beklagte in unzulässiger Weise für Mahnungen per E-Mail „Gebühren“ verlangt, obwohl der Beklagten Kosten in der geltend gemachten Höhe nicht entstanden sind. Das Verfahren vor dem Landgericht Berlin II wurde wegen Insolvenz des Unternehmens unterbrochen.