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Intransparente Werbung mit Kundenbewertungen und Auszeichnungen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher nicht hinreichend transparent darüber informiert, ob und wie sie die Echtheit von auf der Website der Beklagten veröffentlichten Kundenbewertungen sicherstellt.
Darüber hinaus wirbt die Beklagte auf ihrer Website mit diversen Auszeichnungen, ohne dem Verbraucher eine Quelle zu nennen, unter der dieser sich über die näheren Umstände der beworbenen Auszeichnung informieren kann und die Richtigkeit der beworbenen Auszeichnungen überprüfen kann.