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Klage gegen BI INKASSO GmbH

Geltendmachung von Forderungen und (Mahn-)kosten / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
I-13 O 43/25
Zuständiges Gericht
Landgericht Bochum
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

BI INKASSO GmbH
Rohrteichstr. 35 A
33602 Bielefeld
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Die Klägerin wendete sich dagegen, dass die Beklagte für Dritte ersichtlich nicht bestehende Forderungen beitreibt und darüber hinaus Mahnkosten und Kosten für eine Bankrücklastschrift einforderte, die ersichtlich nicht entstanden waren.

Das Landgericht Bochum (Az. I-13 O 43/25) hat die Klage hinsichtlich der Forderungsbetreibung abgewiesen und die Beklagte hinsichtlich der Geltendmachung der (Mahn-)Kosten zur Unterlassung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.