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Zahlungsaufforderung einer angeblichen vertraglichen Verpflichtung sowie Nebenkosten die weder erläutert noch entstanden sind.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte einen Verbraucher objektiv unzutreffend sowie unter Verstoß gegen gesetzliche Transparenzvorschriften im Rahmen von Inkassoforderungen über das Bestehen angeblicher Zahlungspflichten informiert und darüber hinaus Nebenkosten verlangt, die weder erläutert noch entstanden sind.