Klage gegen Bonavita
Knuspermüsli in „Mogelpackung“ / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
2 U 77/25
Zuständiges Gericht:
OLG Stuttgart
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
Bonavita spol. S.r.o
Hlavní 32
25163 Kunice-Vidovice
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum:
Zugehörige Dokumente
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte ein von ihr produziertes Müsli Discountmarktbetreibern zum Zwecke des Verkaufs an Verbraucher:innen in einer Umverpackung bereitstellt, die Verbraucher:innen über die tatsächliche Menge des in der Verpackung enthaltenen Müslis täuscht (sog. Mogelpackung).
Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 23.05.2025 (Az. 33 O 56/24 KfH) die Klage abgewiesen. Hiergegen hat die Verbraucherzentrale Berufung zum OLG Stuttgart (Az. 2 U 77/25) eingelegt.




