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Klage gegen Bond Street Partners Ltd.

Irreführende Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels. Behauptung einer angeblich drastischen Gewichtsreduzierung innerhalb bestimmter Zeit bei der Einnahme eines Nahrungsergänzungsmittels. Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels ohne Angabe gesetzlich vorgeschriebener Pflichtinformationen. /Versäumnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
14 O 1/24 KfH
Zuständiges Gericht
LG Karlsruhe
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Bond Street Partners Ltd.
61 Bridge Street, Kington, HR5 3DJ Herefordshire
London
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Die Klägerin wendet sich gegen eine irreführende und darüber hinaus gesundheitsgefährdende Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels, mit dem eine drastische, unter Umständen lebensgefährliche Gewichtsabnahme ermöglicht werden soll. Darüber hinaus beanstandet die Klägerin die Verletzung lebensmittelrechtlicher Pflichtinformationen sowie fernabsatzrechtlicher Verbraucherschutzvorschriften und eine intransparente Werbung mit Kundenbewertungen. 

Das Unternehmen hat dabei während des Verfahrens mehrfach seine Firmierung geändert. Ursprünglich in Anspruch genommen wurde die Medmexx AG, welche später in Altana Ltd. Umbenannt wurde und nun Bond Street Partners Ltd heißt. 

Gegen das Unternehmen hat das Landgericht Karlsruhe antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.