Geltendmachung von Zahlungsansprüchen / Urteil ergangen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass das beklagte Inkassounternehmen Zahlungsansprüche gegen einen Verbraucher geltend macht, obwohl dieser ausdrücklich auf den erfolgten Widerruf des Vertrages hingewiesen hat.
Das Landgericht München I hat im Sinne der Beklagten geurteilt (Az. 4 HK O 7273/25).