Das beantragt die Verbraucherzentrale:
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern Versicherungsverträge mit Dritten zu vermitteln, wenn der Verbraucher auf eine persönliche Basisberatung und Beratung zu anderen Versicherungs- und Finanzprodukten im Rahmen einer Allgemeinen Geschäftsbedingung wie folgt verzichten soll: „Verzicht auf Basis-Beratung (genereller Versicherungsbedarf): Ich habe diesen Online-Vergleich und Antrag selbst durchgeführt und den Tarif eigenständig gewählt, da ein konkreter Bedarf besteht. (...). Auf eine persönliche Basisberatung und Beratung zu anderen Versicherungs- und Finanzprodukten verzichte ich ausdrücklich.“, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlagen K 2 (rote Umrahmungen durch die Klägerin).
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern Versicherungsverträge mit Dritten zu vermitteln, wenn die Beklagte sich von dem Verbraucher einen Verzicht auf eine Beratung erklären lässt, ohne den Verbraucher darauf hinzuweisen, dass sich ein Verzicht nachteilig auf die Möglichkeit des Versicherungsnehmers auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlagen K 2 (rote Umrahmungen durch die Klägerin).