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Klage gegen CrediMaxx GmbH

Werbung für „Wunschkredit“ – Versicherungsvertrag
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
51 O 71/24
Zuständiges Gericht
Landgericht Potsdam
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

CrediMaxx GmbH
An den Pferdekoppeln 36
15806 Zossen
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Das beantragt die Verbraucherzentrale

  1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern zu behaupten, die Beklagte vermittele dem Verbraucher einen „Wunschkredit“, und zwar „ohne Zusatzverträge oder Zusatzprodukt“, wenn die Vermittlung des Kredits mit einer an den Verbraucher gerichteten Andienung der Beklagten einhergeht, einen Versicherungsvertrag zu schließen, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 1 in Bezug auf den „Finanz-Schutzbrief“ und den „Existenzschutz PLUS von PARIGON“ (rote Umrahmungen zur Verdeutlichung durch uns).
  2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern zu behaupten, die Beklagte leiste eine „Sofortvermittlung“, bzw. ein Kredit sei zugunsten des Verbrauchers „reserviert“, wenn der Verbraucher durch die von auf der Website der Beklagten gemachten Angaben lediglich eine Kreditanfrage stellt, die von der Beklagten noch auf „Machbarkeit“ geprüft werden müsse, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 1, Seiten 1 bis 14 (rote Umrahmungen zur Verdeutlichung durch uns).
  3. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern für die Versicherungsleistung eines Dritten mit der Behauptung zu werben, der Versicherungsschutz führe zu monatlichen Zahlungen im Falle von Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit, insbesondere im Falle einer schweren Erkrankung wie Herzinfarkt, Krebs oder Schlaganfall, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 2, wenn der Dritte einen Versicherungsschutz in diesen Fällen in Wahrheit nicht gewähren will, wie ersichtlich aus Anlage K 3, Seite 9 (rote Umrahmungen zur Verdeutlichung durch uns).