Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens zugunsten einer Auftraggeberin, die unter der genannten Anschrift nicht existiert
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Beitreibung angeblich bestehender Forderungen die Identität nebst Anschrift ihrer Auftraggeber in gesetzeswidriger Weise verheimlicht.
Außerdem die beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte angeblich entstandene „tatsächliche Mahnkosten des Auftraggebers“ einfordert, ohne den Rechtsgrund/Sachverhalt zu diesen Nebenkosten zu erläutern.