Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich gegen verschiedene Klausen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale verbraucherbenachteiligend sind.
Vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. I-13 UKl 2/25) ist antragsgemäß Versäumnisurteil ergangen. Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig.