Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbrauchern im Internet Waren nach Volumen unter Angabe eines Gesamtpreises zum Kauf anbietet, ohne einen Grundpreis anzugeben.
Gegen den Anbieter ist antragsgemäß Versäumnisurteil ergangen.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbrauchern im Internet Waren nach Volumen unter Angabe eines Gesamtpreises zum Kauf anbietet, ohne einen Grundpreis anzugeben.
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