Klage gegen Deutsche Post
Wiederkehrende Lastschriften / Anerkenntnisurteil ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
87 O 50/25
Zuständiges Gericht:
Landgericht Köln
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
Deutsche Post AG
Charles-de-Gaulle-Str. 20
53113 Bonn
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:
Zugehörige Dokumente
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte einer Verbraucherin, die sich bei einem einmaligen Bezahlvorgang für die Zahlung per SEPA-Lastschrift entschieden hat, das Einverständnis mit wiederkehrenden Lastschriften für die Zukunft unterschiebt.
Die Beklagte hat die Klagansprüche anerkannt, so dass Anerkenntnisurteil erlassen wurde (Az. 87 O 50/25).






