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Klage gegen Deutsche Post

Wiederkehrende Lastschriften
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
Landgericht Köln
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Deutsche Post AG
Charles-de-Gaulle-Str. 20
53113 Bonn
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte einer Verbraucherin, die sich bei einem einmaligen Bezahlvorgang für die Zahlung per SEPA-Lastschrift entschieden hat, das Einverständnis mit wiederkehrenden Lastschriften für die Zukunft unterschiebt.