Klage gegen Deutsche Post

Wiederkehrende Lastschriften / Anerkenntnisurteil ergangen

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 87 O 50/25
Zuständiges Gericht: Landgericht Köln
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Deutsche Post AG
Charles-de-Gaulle-Str. 20
53113 Bonn
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte einer Verbraucherin, die sich bei einem einmaligen Bezahlvorgang für die Zahlung per SEPA-Lastschrift entschieden hat, das Einverständnis mit wiederkehrenden Lastschriften für die Zukunft unterschiebt.

Die Beklagte hat die Klagansprüche anerkannt, so dass Anerkenntnisurteil erlassen wurde (Az. 87 O 50/25).