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Keine Angabe des niedrigsten Verkaufspreises der letzten 30 Tage bei der Bewerbung einer Preisermäßigung. / Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet
Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen einer irreführenden Werbung mit einer Preisermäßigung unter Angabe eines Streichpreises, ohne dabei den niedrigsten Preis der vorangegangenen 30 Tage anzugeben, auf Unterlassung in Anspruch.
Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet.