Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte die Rückzahlung einer bereits erhaltenen Zahlung bei Ausübung des Widerrufsrechts verweigert und lediglich einen zeitlich befristeten Gutschein anbietet.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte die Rückzahlung einer bereits erhaltenen Zahlung bei Ausübung des Widerrufsrechts verweigert und lediglich einen zeitlich befristeten Gutschein anbietet.