Geschäftsbedingungen bei Sportstudio-Mitgliedschaften / Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte, als Betreiberin von Fitnessstudios verbraucherbenachteiligende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet. Das Verfahren wurde durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet.