Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern für Lebensmittel mit einer prozentualen Reduzierung („-16%*“) zu werben, wenn die Beklagte den Hinweis, dass sich die prozentuale Reduzierung auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage bezieht, erteilt, wie geschehen im Werbeprospekt nach Anlage K 2, Seite 8, in Bezug auf das Produkt Barilla-Spaghetti (Einzelpackung).