Klage gegen Eis GmbH

Werbung mit Rabatten / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: I-16 O 107/25
Zuständiges Gericht: Landgericht Bochum
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

EIS GmbH
Am Lenkwerk 3
33609 Bielefeld
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum:

Die Verbraucherzentrale beantragt:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern im Internet für den Kauf von Erotikartikeln mit der Angabe zu werben, der Verbraucher erhalte „-98% AUF ALLES!“, und zwar „nur heute“, wenn die Beklagte die gleiche Werbung am darauf folgenden Tag schaltet, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 1.
  2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern im Internet für den Kauf von Erotikartikeln unter der Angabe zu werben, der Verbraucher erhalte im Rahmen des Sommerschlussverkaufs „-98% AUF ALLES!“, wenn tatsächlich die Rabattaktion nicht für sämtliche angebotenen Erotikartikel gilt, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 2.

Das Landgericht Bochum hat antragsgemäß ein Versäumnisurteil erlassen (nicht rechtskräftig).