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Die Klägerin wendet sich gegen die Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbraucher:innen beim Verbrauchsgüterkaufvertrag im Fernabsatz. Das Landgericht hat antragsgemäß ein Versäumnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale erlassen.