Die Klägerin wendet sich gegen eine irreführende Werbung der Beklagte für eine von ihr angebotene Gutscheinbox.
Vor dem Landgericht Ulm (Az. 10 O 38/25 KfH) ist ein Anerkenntnisurteil ergangen.
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Vor dem Landgericht Ulm (Az. 10 O 38/25 KfH) ist ein Anerkenntnisurteil ergangen.