Kostenloses Online-Seminar "ETF als Geldanlage und Altersvorsorge – warum ETFs die erste Wahl sind" am 11. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Klage gegen Finflow

Gestaltung eines Rentenversicherungsrechners
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
Landgericht Berlin II
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Finflow GmbH
Ritterstraße 12-14
10969 Berlin
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

 

I. …, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet einen Rentenversicherungsrechner zum Zwecke des Vergleichs einer ETF-Rentenversicherung mit einem ETF-Sparplan zur Verfügung zu stellen, und dabei in Bezug auf die vom Verbraucher abgefragten Daten „Sonstige Einkommen“ sowie „Sparerpauschbetrag“ zu erläutern, wie insgesamt geschehen nach Anlage K 2:

Screenshot mit Text: Sonstiges Einkommen: Dieses Einkommen wird bei der Berechnung der EInkommensteuer mit berücksichtigt. Das könnte zum Beispiel eine Rente sein

und

Screenshot mit Text: Sparerpauschbetrag: Du hast einen jährlichen, pauschalen Steuerfreibetrag von 1.000€ (oder 2000€ als Verheiratete). Bis zu dieser Höhe sind deine Kapitalerträge steuerfrei.

 

II. …, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern mit dem Ranking von Anbietern von ETF-Rentenversicherungen zu werben und als Testsieger einen Anbieter unter Angabe einer errechneten „Bewertung“ zu nennen

Screenshot mit Text und Bild: Bewertung Sehr gut (4,3) und Sterne darunter

wenn diese „Bewertung“ („4,3“) höher ist als das Ergebnis, das sich für das Produkt des angegebenen Testsiegers („LV1871“) nach den von der Beklagten vorgegebenen Bewertungskriterien mit der von der Beklagten genannten Rechnungsformel rechnerisch ergibt, wie insgesamt geschehen nach (Anlage K 3 i.V.m. Anlage K 5).