Vertragsschluss bei Finanzsanierungsverträgen / Anerkenntnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher:innen Aufträge über die (kostenpflichtige) Vermittlung von Finanzsanierungsverträgen unterschiebt.
Die Beklagte hat die Klage anerkannt und wurde durch das Landgericht Leipzig (Az. 01 HK O 1332/25) antragsgemäß zur Unterlassung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.