Fehlende Angabe Gesamtpreis bei Fitnessstudiovertrag mit vorgegebener Laufzeit
Das beantragt die Verbraucherzentrale:
Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern im Zusammenhang mit der Bewerbung zum Abschluss von Mitgliedsverträgen in einem Sportstudio mit einer vorgegebenen monatlichen Laufzeit nicht den Gesamtpreis, sondern lediglich den Preis für eine hiervon abweichende Zeiteinheit anzugeben, die einen Teil der Gesamtlaufzeit darstellt, wie geschehen gemäß Anlage K 2.