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Klage gegen fit-inn GmbH & Co KG, Verfahren II

Fehlende Angabe Gesamtpreis bei Fitnessstudiovertrag mit vorgegebener Laufzeit
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
LG Waldshut-Tiengen
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

fit-inn GmbH & Co KG
Carl-Duisberg-Straße 5
79761 Waldshut-Tiengen
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Das beantragt die Verbraucherzentrale:

Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern im Zusammenhang mit der Bewerbung zum Abschluss von Mitgliedsverträgen in einem Sportstudio mit einer vorgegebenen monatlichen Laufzeit nicht den Gesamtpreis, sondern lediglich den Preis für eine hiervon abweichende Zeiteinheit anzugeben, die einen Teil der Gesamtlaufzeit darstellt, wie geschehen gemäß Anlage K 2.