Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher:innen im Internet die kostenpflichtige Buchung eines Online-Zeitungsabonnementvertrags anbietet, ohne die Verbraucher:innen in diesem Zusammenhang im letzten Bestellschritt hinreichend transparent über die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Dienstleistung sowie über den von den Verbraucher:innen je Abrechnungsperiode zu zahlenden Gesamtpreis informiert. Ferner beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte einem Verbraucher eine vorformulierte Erklärung unterschiebt, durch deren Einbeziehung in den Vertrag das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlöschen soll, wodurch der Verbraucher unangemessen benachteiligt wird.
Mit einer Klageerweiterung macht die Klägerin eine Vertragsstrafe geltend, da die Beklagte gegen eine in einer Unterlassungserklärung übernommene Vertragspflicht verstoßen hat.