Information über wesentliche Eigenschaften der Dienstleistung und über den Gesamtpreis sowie vorforumulierte Erklärung zum Widerrufsrecht.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbrauchern im Internet die kostenpflichtige Buchung eines Online-Zeitungsabonnementvertrags anbietet, ohne den Verbraucher in diesem Zusammenhang im letzten Bestellschritt hinreichend transparent über die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Dienstleistung sowie über den vom Verbraucher je Abrechnungsperiode zu zahlenden Gesamtpreis informiert. Ferner beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte einem Verbraucher eine vorformulierte Erklärung unterschiebt, durch deren Einbeziehung in den Vertrag das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlöschen soll, wodurch der Verbraucher unangemessen benachteiligt wird.