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Klage gegen Frankfurter Rundschau GmbH

Verwendung einer zu weitreichenden Klausel - Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Klage der Verbraucherzentrale abgewiesen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
6 U 174/23
Zuständiges Gericht
OLG Frankfurt am Main
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Frankfurter Rundschau GmbH
Hedderichstraße 49
60594 Frankfurt am Main
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Datum der Beendigung des Verfahrens
Standdatum

 

Es wurde beantragt, dass die Beklagte es zu unterlassen hat gegenüber Verbrauchern die beanstandete Klausel in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen zu verwenden. Mit der gerügten Klausel räumt der Nutzer mit Einstellung eines Beitrages (Text, Bild, Audio-Datei/Podcast, Video) dem Anbieter das Recht zur unbeschränkten zeitlichen und räumlichen Nutzung ein.