Geschäftsbedingungen bei Restaurantreservierungen / Verfahren durch Vergleich beendet
Die Klägerin wendet sich gegen Stornobedingungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten.
Weiterhin macht die Klägerin eine Vertragsstrafe geltend aufgrund einer vormals abgegebenen Unterlassungserklärung hinsichtlich einer „no-show“ Klausel.
Das Verfahren wurde durch einen Vergleich beendet.