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Behauptung der Verfügbarkeit eines Guthabens vor Rentenbeginn, Werbung mit Steuervorteilen ohne weiteren Hinweis auf nachgelagerte Besteuerung (Teilanerkenntnisurteil und Schlussurteil ergangen, nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Andienung einer Rürup-Rente irreführend über die Verfügbarkeit des Guthabens sowie über wesentliche Steuernachteile täuscht
In dem Verfahren vor dem Landgericht München I (Az. 4 HK O 412/25) ist ein Teilanerkenntnisurteil ergangen. Zu der verbleibenden Klage hat das Landgericht ein Endurteil erlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.