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Intransparente Werbung mit Kundenbewertungen / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte Verbraucher:innen nicht hinreichend transparent darüber informiert, ob und wie er die Echtheit von auf ihrer Website veröffentlichten Kundenbewertungen sicherstellt. Darüber hinaus beanstandet die Klägerin, dass der Beklagte wahrheitswidrig mit der Aussage wirbt, er verfüge über zu 100% positive Kundenbewertungen.
Der Beklagte wurde vor dem Landgericht Hanau (Az. 5 O 29/25) antragsgemäß verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.