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Klage gegen Helbig, Haarfreiheit Karlsruhe

Werbeaussage dauerhafte Haarentfernung
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
Landgericht Mannheim
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Saskia Helbig
M7 16-18
68161 Mannheim
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Das beantragt die Verbraucherzentrale:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern im Internet mit der Behauptung zu werben und/oder werben zu lassen, die Beklagte würde entgeltlich eine „dauerhafte Haarentfernung“ ermöglichen, obwohl tatsächlich eine „dauerhafte“ Haarentfernung nicht gewährleistet werden kann, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 3 und/oder K 4.
  2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags zur Haarentfernung anzubieten und/oder anbieten zu lassen, wenn die Bestellfläche, mit der der Verbraucher seine Vertragserklärung abgibt, mit der Formulierung „Buchung abschließen“ versehen ist, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 5.
  3. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags zur Haarentfernung anzubieten und/oder anbieten zu lassen, ohne den Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in gesetzeskonformer Weise über dessen gesetzliches Widerrufsrecht zu informieren und/oder informieren zu lassen, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 5.