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Klage gegen HelloFresh, Verfahren I

Rabatt beim Kauf von Lebensmittellieferungen sowie Auszahlung eines Guthabens / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
102 O 81/24
Zuständiges Gericht
Landgericht Berlin II
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

HelloFresh Deutschland SE & Co. KG
Prinzenstraße 89
10969 Berlin
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher:innen im Zusammenhang mit der Einräumung von Rabatten beim Kauf von Lebensmittellieferungen irreführt und darüber hinaus ein zugunsten des Verbrauchers bestehendes Guthaben nicht auszahlt, sondern dieses auf Zahlungspflichten des Verbrauchers im Anschluss an eine ausgelobte Rabattaktion anrechnen möchte.

Das Landgericht hat die Klage mit Urteil vom 29.04.2025 (Az. 102 O 81/24) abgewiesen. Hiergegen hat die Verbraucherzentrale Berufung zum Kammergericht Berlin (Az. 5 U 58/24) eingelegt.