Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte gegenüber einem Verbraucher eine Forderung beitreiben lässt, die nach der eigenen Bestätigung der Beklagten nicht besteht.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte gegenüber einem Verbraucher eine Forderung beitreiben lässt, die nach der eigenen Bestätigung der Beklagten nicht besteht.