Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte gegenüber einem Verbraucher eine Forderung beitreiben lässt, die nach der eigenen Bestätigung der Beklagten nicht besteht.
Kostenloses Online-Seminar "Dem Süßen auf der Spur: Zucker, Süßungsmittel und Zuckeralternativen" am 4. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte gegenüber einem Verbraucher eine Forderung beitreiben lässt, die nach der eigenen Bestätigung der Beklagten nicht besteht.