Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in irreführender Weise und unter Verstoß gegen zwingende Preisangabenvorschriften mit Preisherabsetzungen sowie mit unverbindlichen Preisempfehlungen wirbt, die sie selbst unterschreitet.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in irreführender Weise und unter Verstoß gegen zwingende Preisangabenvorschriften mit Preisherabsetzungen sowie mit unverbindlichen Preisempfehlungen wirbt, die sie selbst unterschreitet.