Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in irreführender Weise und unter Verstoß gegen zwingende Preisangabenvorschriften mit Preisherabsetzungen sowie mit unverbindlichen Preisempfehlungen wirbt, die sie selbst unterschreitet.
Kostenloses Online-Seminar "Genießen statt wegwerfen - Lebensmittelverschwendung stoppen" am 2. und 6. Oktober um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in irreführender Weise und unter Verstoß gegen zwingende Preisangabenvorschriften mit Preisherabsetzungen sowie mit unverbindlichen Preisempfehlungen wirbt, die sie selbst unterschreitet.