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Mangelhaftes Impressum, fehlerhafte Widerrufsbelehrung sowie nicht fristgerechte Erstattung geleisteter Zahlung nach fristgerechtem Widerruf / Versäumnisurteil ergangen
Die Klägerin wendet sich gegen eine fehlerhafte Impressumsangabe, weiter gegen die Verwendung einer irreführenden Widerrufsbelehrung sowie dagegen, dass die Beklagte einem Verbraucher, der fristgerecht von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat, eine bereits vom Verbraucher geleistete Zahlung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist zurückzahlt.
Das Landgericht Lübeck (Az. 8 O 26/24) hat antragsgemäß ein Versäumnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale erlassen.