Die Klägerin begehrt neben einer Vertragsstrafe für den Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung Unterlassung in Bezug auf verbraucherschädigende Geschäftspraktiken, nämlich
- wegen der Veröffentlichung von Kundenbewertungen ohne transparente Angabe dazu, inwieweit die Beklagte sicherstellt, dass die Bewertungen aus authentischen Kundenbeziehungen stammen;
- die Bewerbung gegenüber Verbraucher:innen, bei einem Investment seien „steuerfreie“ Auszahlungen möglich, obwohl dies nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen möglich ist;
- die Bewerbung einer von der Beklagten angebotenen Dienstleistung im Vergleich zu anderen Investmentstrategien (Sparbuch und Depot) mit unzutreffenden bzw. missverständlichen Angaben.